Soziale Arbeit ist nicht nur dem koordinierenden Sozialrecht der Europäischen Union unterworfen. Als Sozialleistung hat sie Anteil an der offenen Koordinierung der Sozialsysteme innerhalb Europas und ist dem nationalen Leistungserbringerrecht unterworfen. Dieses wird zunehmend im Sinne der Förderung wettbewerblich orientierter Strukturen umgestaltet. Wettbewerbliche Strukturen zur Sozialleistungsbereitstellung mehren ihrerseits den Einfluss der europäischen Rechtsordnung. Die Soziale Arbeit befindet sich in einer Phase nationaler rechtlicher Anerkennung und ist auf dem Aufbruch nach Europa.
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